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Warum Stiftung

Für den Erhalt historischer Eisenbahnfahrzeuge und Bahnanlagen wurden meistens Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften gegründet. Damit konnte sehr viel wertvolles Kulturgut der Nachwelt erhalten werden.
Ein Verein zeichnet sich zudem dadurch aus, das die Umsetzung von Ideen gemeinschaftlich durch die Mitglieder erfolgt. Damit übernimmt ein Verein auch die wichtige Funktion, Menschen eine sinnvolle Bedeutung in ihrem Leben zu geben.

Im Bereich der Eisenbahn sind die ehrgeizigen Aufgaben und Ziele oft von erheblicher monetärer Größe oder haben sich zu diesen entwickelt. Ein Verein oder eine vergleichbare Körperschaft hat meistens nur begrenzte Möglichkeiten, finanzielle Mittel einzuwerben und den geplanten Projekten zur Verfügung zu stellen. Oft unterliegt ein großer Teile dieser Mittel wie Fahrgeldeinnahmen, Spenden oder öffentliche Zuschüsse, sehr starken Schwankungen und muß aus steuerrechtlichen Gründen zeitnah verwendet werden.
Reserven für außergewöhnliche Vorhaben oder für die dauerhafte Unterstützung lassen sich so nur in begrenztem Maße aufbauen. Die Demonstration historischer Eisenbahn allein aus diesen schlecht kalkulierbaren Mitteln ist auf Dauer nur schwer möglich. Es müssen Mittel her, die dauerhaft und kalkulierbar zur Verfügung stehen.

Die Errichtung einer Stiftung, die solche Aufgaben übernimmt, ist eine bedeutende und bisher wenig beachtete Möglichkeit, die dauerhafte Finanzierung vieler dieser Projekte und Aufgaben zu unterstützen.
Eine Stiftung kann und soll niemals einen Verein ersetzen. Sie kann aber bestimmte Projekte oder die Ziele einzelner Vereine finanziell und stetig sichern.

Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen sind weit über den normalen Spendenabzug hinaus steuerlich begünstigt und werden immer im Sinne des Stifters eingesetzt. Auch Nachlässe können leichter auf Stiftungen übertragen werden. Die Überwachung der Zweckbindung unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht und ist daher unabhängig jedweder zukünftiger Entwicklungen auf Dauer gesichert.

Die Eisenbahnstiftung Joachim Schmidt wurde als erste privatrechtliche Stiftung für diesen Zweck errichtet und wird so den Erhalt wertvollen Kulturgutes der Verkehrsgeschichte sichern. Sie kann und soll als Vorbild für viele mögliche weiterer Projekte dienen. Die Organe der Stiftung stehen deshalb für den Aufbau weiterer Stiftungen gerne unterstützend zur Verfügung.

Die Stiftung nimmt auch weitere Mittel in ihre Verwaltung auf, die diesem Zweck dienen. Die Eisenbahnstiftung Joachim Schmidt ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

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